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Reto Tschudin

Landrat Basel-Landschaft

Als Teil des Initiativkomitees des TCS beider Basel freue ich mich über die

mehr als 11'500 gesammelten Unterschriften zur Initiative

"Tempo 30 vors Volk"

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Politische Vorstösse und Ideen:

2022/367 Die erwerbstätige Bevölkerung von den Folgen der hohen Treibstoffpreise entlasten

Der enorme Anstieg der Treibstoffpreise im Zusammenhang mit der Inflation und dem Krieg in der Ukraine wirkt sich auf alle Preise, von Lebensmitteln bis zu Mieten, einschließlich Waren und Dienstleistungen sowie die Mobilität aus. Der Anstieg aller Preise lastet schwer auf der Wirtschaft, aber auch auf Familien und allen Haushalten, insbesondere aus der Mittelschicht, die einen heftigen Kaufkraftverlust erleidet. Während alle Nachbarländer Massnahmen ergreifen, um diese Kraftstoffpreissteigerungen zu begrenzen, hat der Bund bisher keine konkreten Schritte in diese Richtung unternommen und die Schweizer Bevölkerung sich selbst überlassen. Unser Kanton hat aber ebenfalls Möglichkeiten, diesem Umstand entgegen zu wirken. Während die «sanfte» Mobilität –zu Recht - gefördert wird, ist aber für viele Berufe nach wie vor die Nutzung eines Privatfahrzeugs erforderlich. Auch erfolgt die Lieferung von Waren mehrheitlich auf der Strasse. Die geografische Lage, die beruflichen Möglichkeiten oder auch der Beruf selber sind Elemente, die die Nutzung eines Privatfahrzeugs erforderlich machen können. Um diese erhöhte Last teilweise von den Schultern der Familien und Haushalten der Mittelschicht und jener mit niedrigen Einkommen zu nehmen, wird die Regierung gebeten, den Pendlerabzug für den Individualverkehr wie auch jener für ÖV-Pendler vorübergehend – etwa für die Steuerjahre 2022 und 2023 – um 20% zu erhöhen. Dies würde jenen Teil der Bevölkerung entlasten, die nicht freiwillig unterwegs sind und für die Mobilität ein tägliches Muss darstellt. Explizit nicht betroffen wäre damit der Freizeitverkehr und damit die «freiwillig» verursachte Mobilität.

Die SVP zieht den Vorstoss zurück und ist froh, hat der Markt die nötige Korrektur selber vorgenommen. 

 

 

2022/271 Kampf dem Stau im Baselbiet: Alternativrouten ausbauen

Das Baselbiet ist auch im vergangenen Jahr wieder gewachsen und es leben bereits über 290'000 Personen in unserem Kanton. Ein beträchtlicher Teil davon ist berufstätig und täglich unterwegs zur Arbeit und zurück. Während die Zahl der Verkehrsteilnehmer insbesondere auf Grund des Bevölkerungswachstumes stetig steigt, bleibt die Infrastruktur unverändert oder deren Kapazitäten werden gar reduziert. Dies Entwicklung führt unweigerlich zu einer Zunahme von Staus, was nicht nur Gift für die Volkswirtschaft, sondern mittelfristig auch schlecht für den Wirtschafts- und Wohnkanton Basel-Landschaft ist. Wohlbemerkt betrifft die Verkehrszunahme nicht nur die Autofahrerinnen und -fahrer sondern auch jene die mit dem ÖV unterwegs sind, ja gar Velofahrer spüren die Verkehrszunahme auf «ihren» Wegen. Da ein Ausbau der Autobahnen – wenn auch dringend nötig – nicht in der Zuständigkeit des Kantons liegt, sind alternative Lösungen gefragt. Diese stellen jene Routen dar, die Staugeplagte heute bereits als Ausweichrouten wählen und die auf Kantonsstrassen oder Gemeindestrassen verlaufen. Nicht selten entsteht dadurch auch auf diesen Strecken ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und teilweise gar Stau.

Ich bitte die Regierung zu prüfen, wie mit einem gezielten Ausbau der Kapazitäten jener Strassen die valable Alternativrouten zu den Nationalstrassen bieten, die Staubildung in diesen Bereichen verhindert und die Verkehrssicherheit erhöht werden kann. Wo nötig soll der Kanton die Strassen von den Gemeinden übernehmen und zu Hauptverkehrsstrassen oder regionalen Verbindungsstrassen ausbauen.

Die Regierung und der Landrat lehnten das Postulat ab - eine verpasste Chance.

 

 

2022/269  Digitalisierte Verwaltung - Papierfreie Prozesse

Im Fürstentum Lichtenstein werden bereits alle Dokumente, Anträge und Gesuche die physisch bei einer Behörde eingehen gescannt und rein digital weiterverarbeitet. Parallel dazu wird der digitale Eingang gefördert. Dieser Denkansatz wurde in unserem Kanton bereits entwickelt, bis heute aber immer wieder verworfen oder ungenügend priorisiert. Im Wissen, dass die Umsetzung einige Zeit in Anspruch nehmen wird ist es wichtig, den Prozess heute zu starten und die Verwaltung komplett zu digitalisieren. Dadurch lässt sich nicht nur das Papierarchiv in den Dienststellen und beim Staatsarchiv reduzieren, sondern es lassen sich auch die Abläufe und Prozesse optimieren. Die durchgehende Digitalisierung der Prozesse bedarf der Digitalisierung des Posteinganges und der Schaffung von digitalen Versand- respektive Zustelloptionen und allenfalls der Anpassung gesetzlicher Grundlagen.

Ich bitte den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, wie die vollständige Digitalisierung des Posteinganges aller Verwaltungszweige und die digitale Zustellung an die Bevölkerung realisiert werden kann und die Umsetzung anzugehen.

Das Postulat wurde ohne Gegenstimme überwiesen. 

 

 

2021/584 Mehr Effizienz im Rat - Interpellationen nicht besprechen

Die Traktandenliste des Landrates wird länger und länger. Regelmässig werden mehr neue Vorstösse eingereicht als erledigt. Bei vielen Vorstössen, vorweg bei den eingereichten Interpellationen, wäre eine Antwort auch per einfacher Anfrage an die Verwaltung erhältlich zu machen gewesen. Die Interpellation als grundlegendes politisches Recht eines Landrates/einer Landrätin soll dennoch weiterhin möglich bleiben, zumal damit eine umfassende und fundierte Antwort auf teilweise komplexere Fragestellungen verlangt werden kann. Fraglich ist, ob der, respektive die fragende die Antwort jeweils umgehend an der Landratssitzung kommentieren können muss. Faktisch reicht es aus, die Antwort zur Kenntnis zu nehmen und die Erkenntnisse daraus allenfalls in einem nachgehenden Vorstoss (Postulat oder Motion) einzubinden.

Aus diesem Grund wird die Geschäftsleitung des Landrates gebeten zu prüfen und zu berichten wie die Geschäftsordnung des Landrates angepasst werden kann, sodass Interpellationen lediglich schriftlich beantwortet werden und es dazu grundsätzlich keine Wortmeldungen mehr im Landrat gibt.

Die Geschäftsleitung des Landrats lehnte das Verfahrenspostulat ab. Unser Rat wird leider ineffizient bleiben. 

 

 

2021/153 Plakate abreissen ist kein Kavaliersdelikt

Seit ein paar Jahren werden vor Wahlen und Abstimmungen immer öfter Plakate mutwillig zerstört, abgerissen oder inhaltlich abgeändert. Damit wird der Meinungsbildungsprozess in negativer Weise beeinflusst. Das Vorgehen wird leider viel zu sehr akzeptiert und geduldet und meist als Kavaliersdelikt abgetan. Der finanzielle Schaden je Plakat ist in der Tat gering, nichts desto trotz ist die Handlung bereits heute strafbar. In Anbetracht des geringen finanziellen Schadens und des relativ grossen administrativen Aufwandes eines Strafverfahrens wird jedoch oftmals auf eine Strafanzeige verzichtet. Dadurch erhalten die Delinquenten einen quasi Freipass was sich wiederum negativ auf die Entwicklung der entsprechenden Fallzahlen auswirkt und zu der – zumindest subjektiv feststellbaren - Zunahme an Plakatzerstörungen führt. Mit einer Übertretungsbusse wären die entsprechenden Handlungen einfach und konsequent zu bewältigen und der administrative Aufwand stünde eher im Einklang mit dem jeweiligen finanziellen aber auch nicht monetären ideellen Schaden. 

Ich bitte die Regierung die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen um das Zerstören, Abändern und unberechtigte Entfernen von Wahl- und Abstimmungsplakaten mittels Übertretungsbusse ahnden zu können.

Die Regierung hat meine Motion am 27.01.2022 abgelehnt. Ich verstehe den Entscheid juristisch, bedaure ihn aber gesellschaftlich sehr.

 

 

2020-544 Meldepflicht für Hanfanbau 

Im Kanton Basel-Landschaft darf sogenannter «CBD Hanf» (Cannabispflanzen mit einem THC Gehalt, der unter dem gesetzlichen Grenzwert von einem Prozent liegt) frei und ohne Meldepflicht angebaut werden. Entsprechend finden sich in unserem Kanton auch eine hohe Anzahl solcher Plantagen. Die Strafverfolgungsbehörden sehen sich vor dreierlei Probleme gestellt: Zunächst ist den Blüten der Pflanzen ihr THC-Gehalt nicht anzusehen und die bisher erhältlichen Schnelltests sind bei lebenden Pflanzen nicht zuverlässig genug. Vor Ort kann deshalb nicht über die Schliessung einer Plantage entschieden werden. Weil erst die Analysen des Instituts für Rechtsmedizin Gewissheit schaffen, müsste die Anlage tagelang durch die Polizei bewacht werden. Zum zweiten stellen sich Beweisprobleme, indem Beschuldigte die optische Ununterscheidbarkeit nutzen, um ihren Vorsatz zu bestreiten: sie behaupten, gemeint zu haben, «CBD-Hanf» anzubauen, auch wenn sie mit THC-haltigen Pflanzen erwischt werden. Zum dritten häufen sich gemäss Medienberichten Fälle von «CBD-Marihuana», das nachträglich mit synthetischen Cannabinoiden besprüht wurde, was die Gefahr von Vergiftungen beim Konsum deutlich steigert. Beispiele aus anderen Kantonen zeigen, dass den genannten Problemen mit einer Bewilligungspflicht für den Hanfanbau begegnet werden kann. Mit einem entsprechenden Gesetz wäre insbesondere regelbar, dass sämtliche nicht angemeldeten Anlagen auf Kosten der Verursacher, respektive Eigner geräumt werden dürfen. Ich lade den Regierungsrat ein, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen um eine kantonale Meldepflicht für den Hanfanbau sowie entsprechende Sanktionen bei Zuwiderhandlungen einzuführen.

Der Landrat hat die Motion als Postulat am 30.09.2021 überwiesen. 

 

 

2020-68 Wählerinnen und Wähler nicht überstrapazieren

Nach den Wahlen ist vor den Wahlen. Dieser Leitsatz trifft nie so stark zu wie in der Folgezeit der Landratswahlen. Alle vier Jahre wählen wir unseren Landrat und unsere Regierung neu. Jeweils im selben Jahr wählen wir im Herbst unser Bundesparlament neu und schon jetzt wollen viele Menschen im Kanton die Wahlplakate kaum mehr sehen. Gleichwohl steht bereits während dieser Wahlkampf läuft die Nomination der Kandidierenden auf Gemeindeebene an. Die Wahlplakate können also nahezu durch jeweils neue Köpfe ersetzt werden. Die Wählerinnen und Wähler verlieren so die Motivation zur aktiven Beteiligung was sich jeweils spätestens bei der mageren Wahlbeteiligung an den Gemeindewahlen zeigt. Es könnte sich somit als sinnvoll erweisen, den Beginn der Amtsperioden nach hinten zu schieben, der Bevölkerung so eine Wahlpause zu verschaffen und den Kandidierenden mehr Zeit für eine professionelle Vorbereitung einzuräumen. Die Regierung wird deshalb gebeten zu prüfen und zu berichten, wie durch eine Anpassung des §12a des Gemeindegesetzes diesbezüglich ein positiver Effekt respektive eine Pause erzielt werden kann. Auch wäre denkbar, eine Regelung analog Absatz 3 des §12 vorzusehen, womit die Gemeinden sodann die Amtsperioden der Gemeindebehörden – allenfalls innerhalb eines vordefinierten Rahmens – selber bestimmen könnten.

Der Landrat überwies das Postulat am 11.02.2021 stillschweigend. 

 

2019-817 Das Risiko eines Herztodes in der öffentlichen Verwaltung minimieren

In der Deutschschweiz können nur rund 5% der Menschen mit Herzkreislaufstillstand gerettetwer-den.Im Kanton Tessin liegt diese Zahl zwischenzeitlich danke einer grossen Verbreitung von Defi-brillatoren bei über 90%. Der Zusammenhang zwischen der AED*-Dichte und der Mortalitätsrate bei Herzkreislaufstillstand liegt also auf der Hand. Eine Verdichtung des AED*-Netzes macht des-halberwiesenermassen Sinn und kann Leben retten. Gerade der Kanton kann und soll hier mit gu-tem Beispiel voran. In vielen Kantonsgebäuden gehen zahlreiche Kundinnen und Kunden ein und aus und nicht selten werden auch «aufreibende» Themen behandelt. Das Risiko eines Herzkreis-laufstillstandes ist deshalb sehr real, die Interventionsmöglichkeiten aber sehr beschränkt. Die Regierung wird deshalb gebeten zu prüfen ob und wie in jeder kantonalen Liegenschaft mit Kundenkontakt ein AED* installiert werden kann.

Der Landrat hat mit 70 zu 5 Stimmen entschieden das Postulat nicht abzuschreiben. Die Regierung muss die Umsetzung nun vorantreiben. Danke! 

 

 

2019-360 KMU Förderung durch Standortförderung

Am 6. April 2017 stimmt der Landrat mit 60 zu 5 Stimmen dem Postulat von Hansruedi Wirz „Betriebswegweiser – Im Zweifelsfall zu Gunsten eines Wegweisers" zu. Das Postulat forderte sicher-zustellen, dass bei der Bewilligung der Signalisierung von Betrieben (Industriezonen, Gewerbebetriebe, Betrieben denen eine öffentliche Funktion zukommt) hohe Kulanz angewendet wird und die Schweizerische Signalisationsverordnung gewerbefreundlich ausgelegt wird. Leider machen aber diverse Gewerbetreibende bis heute schlechte Erfahrungen mit der Auslegung der Norm durch die Verwaltung. Um in dieser Frage Klarheit im Sinne des Landratsbeschlusses von 2017 zu erhalten bitte ich die Regierung den §5 der Verordnung über Betriebswegweiser, andere besondere Weg-weiser und Hinweissignale des Kantons Basel-Landschaft dahingehend zu ändern, dass im Grundsatz ein Wegweiser pro Betrieb im Sinne der Signalisationsverordnug des Bundes (Art. 54 SSV) bewilligt wird. 

Der Landrat hat das Postulat stillschweigend überwiesen! Ich hoffe unserem Gewerbe bringt's schon bald etwas!

 

 

2018-916 Tourismusförderung

Wer im Wanderkanton Kanton Basel-Landschaft unterwegs ist erlebt eine wunderbare Naturland-schaft und viele schöne Spazier- und Wanderwege. Was er aber nicht oder nur wenig antrifft sind Themen- respektive Erlebniswege. Einzelne Gemeinden haben sich dieser Aufgabe selber ange-nommen und mehr oder weniger abwechslungs- und lehrreiche Wege angelegt. Eine gezielte För-derung fehlt allerdings und der Kanton verkauft sich deshalb wohl schlechter als manche andere. So gibt es etwa in den Kantonen Wallis, Graubünden oder auch Glarus diverse tolle Erlebniswege die insbesondere Familien dazu verleiten, ihre Ferien oder Wochenenden dort zu verbringen. Im Rahmen der Standortförderung und im Hinblick zur Förderung des regionalen Tourismus würde es dem Kanton gut anstehen sich hier stärker zu engagieren.

Der Regierungsrat wird deshalb gebeten, ein Konzept zur Förderung von Themen- respekti-ve Erlebniswegen zu schaffen und die Schaffung solcher Wege im Kanton zu fördern.

Der Landrat hat das Postulat stillschweigend überwiesen! Ich freue mich für unseren Kanton. 

 

 

2018-459 Ein Steuersystem das jeder versteht. 

Das heutige Steuersystem im Kanton Basel-Landschaft basiert auf dem Modell des Praenumerandobezuges. Das bedeutet, dass die Steuern in der laufenden Steuerperiode zur Zahlung fällig werden. Am 30. September des jeweilig laufenden Jahres sind die „aktuellen“ Steuern zu bezahlen. Dies jeweils auf Grund einer provisorischen Vorausberechnung. Diese weicht aber regelmässig von der definitiven Rechnung fürs vergangene Jahr ab, zumal sie auf den Zahlen der Vor-Vorperiode basiert. Gleichzeitig erhebt der Bund seine Steuern im Postnumerandobezug und lässt sie durch den Kanton veranlagen und beziehen. Dies wiederum führt für den Steuerzahler zur unbefriedigenden und relativ unübersichtlichen Situation,

zu verschiedenen Zeitpunkten im Jahr unterschiedliche Steuerrechnungen zu erhalten und nicht zu wissen welche nun wann zur Zahlung fällig ist und vorallem in welchem Umfang sie wirklich Gültigkeit hat. Der Regierungsrat wird deshalb gebeten das System zu vereinfachen und das Steuergesetz so anzupassen, dass der Fälligkeitstermin schrittweise über mehrere Jahre nach hinten verschoben wird. Es soll der Postnumerandobezug und eine Fälligkeit am 31. März des Folgejahres eingeführt werden. Dadurch können die besteuerten Personen nach Jahresende ihre Steuererklärung erstellen und so grundsätzlich den selber errechneten Betrag einbezahlen, was sie motivieren soll die Steuerzahlungen auch effektiv vorzunehmen.

Der Landrat hat die Motion mit 48 zu 29 Stimmen überwiesen! Ich freue mich riesig. 

 

 

2018-554 Lärmschutz - grosse Wirkung mit kleinen Massnahmen möglich 

Mit meinem dringlichen Postulat zur Verbesserung des Lärmschutzes auf der A22 im Bereich Liestal Altmarkt - Lausen, verlange ich die Reparatur aller defekten Lärmschutzwände in diesem Bereich und die Prüfung zusätzlicher Lärmschutzmassnahmen bei der Galerie Bifang in Lausen, dem am stärksten betroffenen Abschnitt. Der Landrat überwies das Postulat stillschweigend, nachdem er die Dringlichkeit anerkannte. Ich hoffe dass die Umsetzung nun rasch voran geht und die Bevölkerung in Lausen bald von meinem Einsatz profitieren kann.   

Der Landrat anerkennt die Dringlichkeit mit 65 zu 4 Stimmen bei 6 Enthaltungen und überweist das Postulat stillschweigend. 

 

 

2017-341 Keine Luxusgüter für Sozialhilfebezüger

Mit dieser Motion soll die Sozialhilfeverordnung so angepasst werden, dass Bezüger kein Geld mehr für Tabakwaren und für auswärts eingenommene Getränke erhalten. Diese beiden Luxusgüter müssen sich Personen die einer geregelten Arbeit nachgehen zuerst verdienen. Es kann daher nicht sein, dass man diesen Luxus als Sozialhilfeempfänger einfach so erhält. Da eine eindeutige Bezifferung der entsprechenden Ausgaben schwierig ist, soll eine pauschale Reduktion um Fr. 100.-- pro Monat vorgenommen werden. Der Kanton und die Gemeinden könnten damit ihre sozialhilfeausgaben bereits enorm kürzen.  

Ich habe die Motion in ein Postulat umgewandelt. Leider wurde dieses aber durch den Landrat mit 41:42 abgelehnt.

 

 

2017-044 Transparente Zahlen über die vollzogenen Aussschaffungen im Kanton

Meine Motion wurde als Postulat überwiesen und bearbeitet. Im September 2017 konnte es sodann als erfüllt abgeschrieben werden und ich sehe mit Freude, dass die Zahlen zukünftig publiziert werden und sich so jede/jeder ein Bild zur aktuellen Situation im Bereich Ausschaffung von kriminellen Ausländern machen kann.

 

 

2016-330 KVG-Verlustscheine nicht überzahlen

Mein Postulat wurde durch den Regierungsrat entgegen genommen und er versprach, den Auftrag auszuführen. Es konnte deshalb überwiesen und als erledigt abgeschrieben werden. 

 

2016-281 Zusammenführung von Fachstellen

Mit dem Postulat verlangte ich die Zusammenlegung von Fachstellen. Dies in der Meinung, es können auch mehrere Fachpersonen unter einer gemeinsamen Leitung arbeiten oder man könne Ressourcen schonen, indem man die Strukturen strafft und zum Beispiel eine gemeinsame Kanzlei bildet. Eine Mehrheit des Landrats überwies mein Postulat und erteilte dem Regierungsrat den Auftrag zur Umsetzung. Ich warte leider noch immer auf das Resultat.