Back to Top

Reto Tschudin

Landrat Basel-Landschaft

Der Bericht zu meinem erfolgreichen Postulat:

 

Drei Wochen Herbstferien im Baselbiet?

Liestal, 11. Januar 2024

Erfolg für SVP-Landrat Reto Tschudin: Das Baselbieter Parlament hat am Donnerstag seinen Vorstoss zur Schulferien-Regelung überwiesen. Tschudin will überprüft haben, ob die Herbstferien um eine Woche verlängert und dafür die Sommerferien entsprechend gekürzt werden könnten.

Gemäss einem Bericht der Nachrichtenagentur SDA will die Regierung mit Bildungsdirektorin Monica Gschwind die Ferienregelung einer "ganzheitlichen Analyse" unterziehen. Erst dann könne ein Vorschlag gemacht werden, ob und welche Schulferien neu terminiert werden sollen. Ausserdem sei wichtig, dies mit dem Nachbarkanton Basel-Stadt abzustimmen.

Vorstoss-Urheber Tschudin argumentiert unter anderem damit, dass in der heutigen Regelung viele Angestellte im gleichen engen Zeitraum in die Herbstferien wollen.

 

Onlinereports - News - Drei Wochen Herbstferien im Baselbiet?

 

 

Mein Gastbeitrag bei nau.ch

nau

 

cbKerzen

 

cb Corona

 

Beitrag zur Abstimmung vom 28.11.21 -

Nein zum Integrationsprogramm BL

BeitragYoutube

 

 

Berichte des Regio TVplus zum Landrat

https://youtu.be/J_Fq7ygmoiM

https://youtu.be/HpFLL98BCaU

 

 

Begrenzung entlastet auch die Arbeitslosenkasse -- Carte blanche in der Volksstimme vom 22.09.2020

Reto Tschudin, Landrat SVP, Lausen

Im Juli 2020 zählte man in der Schweiz 148 870 Arbeitslose, davon 67 276 oder 45,2 Prozent Ausländer. Dieser hohe Ausländeranteil an Arbeitslosen ist nicht neu. Die Arbeitslosenrate der Ausländer in der Schweiz ist schon seit vielen Jahren etwa doppelt bis fast dreimal so hoch wie jene der Einheimischen. Anders ausgedrückt: Seit Einführung der Personenfreizügigkeit war jeder 18. Ausländer arbeitslos, während im gleichen Zeitraum nur jeder 45. Schweizer ohne Job war.

In vier Kantonen stellen die Ausländer bereits die Mehrheit der Arbeitslosen. Der Anteil der ausländischen Arbeitslosen ist aber schon seit 2005 deutlich angestiegen. Zur Deckung des Mehraufwands der Arbeitslosenkasse wurde der sogenannte Solidaritätszuschlag, der ein Lohnprozent beträgt, eingeführt. Diese vorerst befristete Massnahme konnte jedoch bis heute nicht aufgehoben werden.

Damit summiert sich diese Sonderbelastung unseres Mittelstandes nun bereits auf 10 Lohnprozente. Viele Betroffene hätten dieses Geld wohl lieber für eine schöne Ferienreise oder andere Annehmlichkeiten statt zur Finanzierung der hohen Ausländer-Arbeitslosigkeit ausgegeben. Zudem wurde der Wirtschaft damit klar Kaufkraft entzogen.

Natürlich lässt sich nicht abschliessend sagen, wie die Schweiz heute dastehen würde, wenn die Personenfreizügigkeit nicht im bekannten Masse praktiziert worden wäre. Wenn man aber die vorgenannten Zahlen näher betrachtet, stellt man schnell fest, dass die Personenfreizügigkeit nicht nur positive Seiten hat. Dass nun die Gegner der Begrenzungsinitiative die Apokalypse heraufbeschwören, ist definitiv falsch. Die Schweiz kann und soll als souveräner Staat ihre Zuwanderung selber steuern und eben auch begrenzen können. Durch die unbegründete Angst, unsere Wirtschaft würde unter der Begrenzung der Zuwanderung leiden, verlieren die Gegner der Initiative den Blick auf die Tatsache, dass etliche Zuwanderer keine Fachkräfte sind und dass diese dann auch unsere Arbeitslosenkasse belasten.

Es kann nicht die Aufgabe der Schweiz sein, die Masse der europäischen Arbeitslosen zu finanzieren. Wir müssen vielmehr dafür sorgen, dass unsere eigenen Arbeitsuchenden unterstützt werden und unser Land nicht zum Auffangbecken für aktuell rund 20 Millionen Arbeitslose in Europa wird. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht klar, welche Auswirkungen die Corona-Krise auf unsere Wirtschaft und unsere Arbeitslosenzahlen haben wird. Es ist aber zu erwarten, dass die Zahl der Arbeitsuchenden auch ohne weitere Zuwanderung steigen wird. Es wirkt umso befremdlicher, dass wir dann neben unseren eigenen auch fremde Arbeitslose betreuen sollen und dadurch das Guthaben der Arbeitslosenkasse verschleudern. Deshalb werde ich nicht müde, mich für die Begrenzung der Zuwanderung einzusetzen und Ihnen, liebe Leserin, lieber Leser, ein Ja zur Initiative ans Herz zu legen.

 

Der Bericht aus dem Infoheft des Kantons Basel-Landschaft vom 19.09.19:

Interview

 

Landrat live Juli 2019

Landräte gehen, Landräte kommen die Politik bleibt

Am vergangenen Donnerstag traf sich der Landrat zum letzten Mal in seiner alten Zusammensetzung zur abschliessenden ordentlichen Sitzung. Obwohl wie immer zahlreiche Traktanden anstanden und die Diskussion grundsätzlich normal verlief war diese Sitzung dennoch etwas speziell. Zum einen verabschiedeten sich zahlreiche Kommissionpräsidentinnen und Präsidenten in ihren Voten bei allen Anwesenden, zum andern hatte auch der amtierende Landratspräsident seine letzte Sitzung als Landrat und auch als Präsident. Bei gewissen löste der Abschied sodann auch spürbare und sichtbare Emotionen aus und fiel alles andere als leicht. Ich wünsche euch, liebe Kolleginnen und Kollegen an dieser Stelle alles Gute für eure Zukunft und danke euch für die konstruktiven letzten vier Jahre in unserem Kantonsparlament. Gegen die sommerlichen Temperaturen hatten wir, im nicht klimatisierten Landratssaal, eigentlich kein Mittel. Für einmal war es aber zulässig, im Saal zu trinken. Spannenderweise waren etliche Akteure wohl dank der hohen Temperaturen etwas weniger streitfreudig und redselig. Dadurch konnten wir zum Abschluss noch viele Geschäfte abarbeiten. Unter anderem konnte in der zweiten Lesung die Änderung des Personalgesetzes verabschiedet werde. Dadurch werden inskünftig alle Stellen im Personalwesen des Kantons unter einer einheitlichen Leitung stehen und sollen so dafür sorgen, dass das Personalrecht im ganzen Kanton einheitlich angewendet wird. Auch nahm der Landrat mit grossem Mehr das neue Staatsbeitragsgesetzes als Grundlage eines systematischen Staatsbeitragscontrollings an. Da sich aber die FDP gegen das Gesetzt stellte, kommt es nun dennoch zu einer Volksabstimmung. Ein Vorgehen, dass ich persönlich nicht nachvollziehen kann. Spricht sich doch genau diese Partei immer gegen Mehrkosten bei der Verwaltung aus und generiert mit solchem Vorgehen dann solche Mehrkosten. Das Gesetz wird vom Volk voraussichtlich angenommen werden, sprachen sich doch alle Parteien ausser die FDP dafür aus. Nach der nur wenig kühlenden Mittagspause ging es am Nachmittag mit der Traktandenliste weiter, bevor um 15Uhr dann das offizielle Verabschiedungsprozedere anstand.

Am Montag nun kam der Landrat in der neu gewählten Form zusammen. In dieser rein technischen Sitzung wurden alle Anwesenden angelobt. Das heisst sie mussten geloben, die Verfassung zu respektieren und im Sinne des Kantons zu agieren. Anschliessend wurde Peter Riebli zum Landratspräsident und Isaac Reber zum Regierungspräsident gewählt, bevor sämtliche Kommissionen bestückt wurden. Am Mittag war der neue Landrat konstituiert, was natürlich Grund zu feiern war. Ihnen liebe Leserin, lieber Leser wünsche ich nun eine schöne und erholsame Sommerzeit und freue mich Ihnen Ende August wieder aus dem Landrat berichten zu können.

 

Carte blanche im Februar 2019

Es ist Zeit etwas zu unternehmen

Die Sozialhilfekosten im Kanton Basel-Landschaft steigen jährlich, was enorme Belastungen für die Allgemeinheit und insbesondere für die Gemeinden zur Folge hat. Immer mehr Gemeinwesen können die hohen Ausgaben kaum mehr selber tragen und sind somit auf die Unterstützung des Kantons oder neu eben auch von anderen Gemeinden angewiesen. Diese Entwicklung gilt es dringend zu stoppen. Faktisch sind wir nämlich heute in den meisten Gemeinden bereits so weit, dass mindestens ein Drittel der Steuergelder für Sozialhilfekosten ausgegeben wird. Markant ist bei dieser Entwicklung, dass die Kosten stärker anwachsen als die Anzahl Bezüger. Das heisst, dass wir - obwohl wir nicht wesentlich mehr Sozialhilfebezüger haben - immer mehr für diese ausgeben. Woran liegt das? Die Sozialhilfe ist nicht einfach eine geldwerte Leistung an Notleidende, sondern wird immer mehr zu einem lukrativen Wirtschaftszweig, in welchem sich nebst diversen seriösen Angeboten auch einige weniger sauber agierende Unternehmungen tummeln. Die Gemeinden sind bei der Vergabe ihrer Betreuungsmandate grundsätzlich frei, erhalten dafür aber Geld vom Kanton. Dieser gibt Empfehlungen zu den vorhandenen Betreuungsangeboten ab, kann sie aber nicht abschliessend beurteilen. Diese Wissenslücke nützen die Anbieter teilweise gekonnt aus. Auch müssen die Gemeinden im vordefinierten Rahmen Betreuung und Ausbildung im Asylbreich anbieten, was während den ersten sieben Jahren vom Bund finanziert wird. Danach fallen die betroffenen Personen aber in die finanzielle Zuständigkeit der jeweiligen Einwohnergemeinde und belasten dadurch wieder deren Rechnungen. Die heutigen gesetzlichen Grundlagen sind sehr komplex und werden in Bundes- und Kantonsgesetzen definiert, müssen aber von den Gemeinden umgesetzt werden. Eine grundlegende Änderung dieser gesetzlichen Vorgaben erscheint - zumindest zum heutigen Zeitpunkt - nicht realistisch. Deshalb braucht es kleinere Änderungen in unserem Zuständigkeitsbereich. Die SVP Fraktion hat im Landrat in den letzten Jahren mehrmals versucht, die Situation zu verbessern. Die meisten Vorstösse scheiterten allerdings an der Ratslinken, welche in diesen Fragen von der meist inkonsequenten CVP unterstützt wird. Mein eigener Vorstoss, der eine Streichung von Luxusgütern für Sozialhilfebezüger forderte, wurde mit einer Stimme Differenz abgelehnt. Dadurch dürfen wir uns allerdings nicht entmutigen lassen und müssen weiter gegen die wachsende Belastung der Gemeindefinanzen ankämpfen. Es kann nicht sein, dass über ein Drittel der Steuergelder in der Sozialhilfe verloren geht. Dabei bestreite ich nicht den grundsätzlichen Bedarf einzelner Personen an finanzieller Unterstützung. Aber ich wehre mich gegen den Sozialapparat, durch den ein Grossteil der Gelder „verschluckt“ wird. Wir brauchen deshalb inskünftig noch mehr SVP im Landrat, damit wir weiter für die Allgemeinheit und für unsere Gemeinden kämpfen können.

 

Landrat live Januar 2019

Lasten nicht umverteilen sondern senken 

Am 10. Februar stimmen wir über die Initiative einzelner Gemeinden ab, die Sozialhilfekosten der am stärksten betroffenen Gemeinden auf alle zu verteilen. Auch wenn diese Vorlage aus Sicht der Initiativgemeinden klarerweise begründet und nachvollziehbar ist, geht sie leider eben trotzdem in die falsche Richtung. Die grosse finanzielle Belastung der Gemeinden durch die Sozialhilfekosten - hier sind sämtliche Gemeinden gemeint, wenn auch nicht alle in gleichem Ausmass - ist ein Problem, dessen Lösung aber nicht in der besseren Verteilung der Kosten liegen kann. Denn damit schieben wir die eigentliche Lösung nur ein paar Jahre hinaus. Die Kosten steigen seit Jahren und werden nun mehr und mehr für alle Gemeinden spürbar. Eine Umverteilung kommt deshalb einem Wegschauen gleich. Denn ich bin überzeugt, dass wir bereits in ein paar Jahren die immensen Kosten auch gemeinsam, also über alle Gemeinden gesehen, nicht mehr tragen können. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Kosten nicht umverteilen, sondern in den Griff bekommen und senken. Wir müssen durch die Einführung eines Bonus- Malus Systems Anreize schaffen, die dazu führen, dass Sozialhilfebezüger wieder frühzeitiger in die Berufstätigkeit zurückfinden und nicht in der Sozialhilfe verbleiben und dadurch die hohen und eben für viele Gemeinden nicht mehr tragbaren Kosten verursachen. Deshalb müssen wir sowohl die Initiative als auch den unsinnigen Gegenvorschlag ablehnen und am 10. Februar zwei Mal nein stimmen.

 

Carte blanche im August 2018

Am 1. August ein Brunch oder ein Fondue?

Zum diesjährigen Nationalfeiertag haben wir meine Kolleginnen und Kollegen der Betriebsfeuerwehr des Kantonsspitals und der Psychiatrie Liestal, zu uns in den Garten zu einem ausgiebigen Brunch eingeladen. Meine Frau backte einen fantastischen und riesengrossen Zopf und jeder Gast brachte etwas für das Buffet mit. Es gab Rührei mit und ohne Speck, eine Käseplatte mit diversen Sorten, eine Fleischauslage und ein selbstgemachtes Müesli. Wir sassen zusammen und genossen das schöne und ausgesprochen heisse Sommerwetter. Bei ausgelassener Stimmung ging der Brunch fliessend in ein Mittagessen und anschliessend in ein Z’Vieri über. Eine Kollegin erzählte von ihrer Tradition, am ersten August immer ein Käsefondue zu machen und wir diskutierten eine ganze Weile darüber, ob das nun „echt Schweizerisch“ oder einfach „die falsche Jahreszeit dafür“ sei. Schlussendlich wich die Diskussion allerdings der Erkenntnis, dass es bei der Ersten-August-Feier doch unabhängig vom Essen, einfach darum gehen sollte, zusammen zukommen und gemeinsam ein paar gute Stunden zu verbringen. Dabei dürfen wir den Geburtstag unserer Nation feiern. Ein Land das es so kein zweites Mal gibt auf der Welt. Wir dürfen stolz und dankbar sein in der Schweiz geboren zu sein und hier zu leben. Dank unserer direkten Demokratie und unserer föderalistischen Staatsform, lösen wir bei uns die Probleme dort wo sie entstehen. Unsere politischen Entscheidungswege sind in der Regel etwas länger als jene im Ausland. In Italien oder Deutschland werden neue Gesetzt quasi über Nacht eingeführt, gleichschnell verschwinden sie dann aber oftmals auch wieder oder werden mit der Zeit einfach nicht mehr umgesetzt. Unsere Entscheidungen sind dagegen oftmals besser, weil überlegter und damit auch mehrheitsfähiger. Wir Schweizerinnen und Schweizer können auf allen Staatsebenen mitbestimmen und zu diversen Themen werden wir an der Urne oder an der Gemeindeversammlung befragt und können ganz direkt von unseren politischen Rechten Gebrauch machen. Fast so wie wenn wir im Garten darüber diskutieren ob Brunch oder Fondue zum ersten August! Dass dies so bleibt in unserem schönen Land liegt allein in unseren Händen. Wir alle müssen uns aktiv an den politischen Prozessen beteiligen und von unserem Recht die politischen Entscheidungen mitzugestalten Gebrauch machen. Umso wichtiger ist denn auch, dass unsere Abstimmungsentscheide nicht an der Überprüfung durch internationale Gerichte scheitern können und durch diese gar revidiert werden. Es kann nicht sein, dass ein Europäisches Gericht darüber entscheidet wie unser Volkswille umzusetzen ist. Wir Schweizerinnen und Schweizer sollen auch in Zukunft Herr unserer Entscheidungen sein und die Politik in unserem Land selber gestalten können. Kein europäischer Richter soll mir den Entscheid abnehmen, ob wir am ersten August ein Brunch oder ein Fondue machen!

 

Bericht in der SVP-Zeitung Flash, Frühling 2018:

Steuern zahlen ja, aber warum so umständlich?

Liebe Leserin, lieber Leser, sicherlich mussten auch Sie sich vor noch nicht allzu langer Zeit wieder mit dem Erstellen der Steuererklärung befassen. Dabei errechneten Sie - oder meistens nimmt einem das ja Easytax ab - die zu bezahlenden Steuern für das Jahr 2017. Wenn Sie dies nun vorbildlich und innert Frist erledigt haben wussten Sie per 31. März 2018, wie hoch Ihre Steuern für das Vergangene Jahr ist und können diesen Betrag nun ausgleichen. Wie wir alle wissen, war diese Steuer allerdings schon im vergangenen September fällig. Die provisorische Berechnung dazu basierte auf den Angaben zum Vor-Vorjahr und Sie mussten selber à la „Handgelenk mal Pi“ errechnen, was Sie dem Fiskus wohl so schulden werden. Daneben haben Sie im Laufe des Jahres noch die provisorische und wohl auch bereits die definitive Bundessteuerrechnung für das Vorjahr erhalten. Natürlich hat Ihnen auch die Gemeinde eine Steuerrechnung zugestellt. Meist mit Skonto bei Bezahlung bis im April. So gesehen befassen wir uns also das ganze Jahr über immer mal wieder mit dem Thema Steuern. Sei dies in Form der Erklärung oder in Form einer provisorischen oder definitiven Rechnung. Da fragt man sich doch, geht das nicht auch anders? Die Antwort, meine Damen und Herren lautet ja, es ging auch anders. Deshalb habe ich im Landrat eine Motion eingereicht die das Steuersystem ändern und damit vereinfachen will. Denn heute kennen wir im Kanton Basel-Landschaft das Modell des Praenumerandobezuges. Das bedeutet, dass die Steuern in der laufenden Steuerperiode zur Zahlung fällig werden. Am 30. September des jeweilig laufenden Jahres sind die „aktuellen“ Steuern zu bezahlen. Dies jeweils auf Grund einer provisorischen Vorausberechnung, welche aber regelmässig von der definitiven Rechnung fürs vergangene Jahr abweicht. Der Bund erhebt seine Steuern indes im Postnumerandobezugssystem also erst nach Ablauf des Steuerjahres. Genau darin liegt die für den Steuerzahler unbefriedigende und relativ unübersichtliche Situation, zu verschiedenen Zeitpunkten im Jahr unterschiedliche Steuerrechnungen zu erhalten und nicht zu wissen welche nun wann zur Zahlung fällig ist und vor allem in welchem Umfang sie wirklich Gültigkeit hat. Meine Motion will deshalb den Fälligkeitstermin der Staatssteuern schrittweise über mehrere Jahre, nach hinten verschieben und so ebenfalls den Postnumerandobezug einführen. Dadurch können die besteuerten Personen, also wir alle, die Steuererklärung nach Abschluss des vergangenen Jahres erstellen und zugleich den so errechneten Steuerbetrag einbezahlen. Ich bin überzeugt, dass wir mit dieser Systemänderung das Thema Steuern spürbar vereinfachen und damit eventuell auch jene zur Erledigung der Steuererklärung beziehungsweise Bezahlung ihrer Steuern motivieren können, denen dies heute einfach zu kompliziert ist. Ich hoffe, dass meine Motion im Landrat Anklang findet und Sie und ich alsbald im Kanton Basel-Landschaft ein einfacheres und verständlicheres Steuersystem vorfinden.

 

Bericht in der SVP-Zeitung Flash, Herbst/Winter 2017:

Die politischen Mühlen mahlen langsam, aber sie mahlen!

Im Januar dieses Jahres reichte ich im Landrat eine Motion mit dem Titel „Transparente Zahlen über die vollzogenen Ausschaffungen im Kanton“ ein. Darin verlangte ich, dass die Bevölkerung jährlich über die vollzogenen Ausschaffungen im Kanton Basel-Landschaft informiert wird. Ebenfalls sollte der Landrat jährlich über die Zahlen benachrichtigt werden. Vor allem sollte sich daraus klar ableiten lassen, wie oft auch bei schweren Delikten, wie Mord, Vergewaltigung oder Raubüberfällen durch die Richter ein sogenannter persönlicher Härtefall festgestellt oder anerkannt wurde beziehungsweise eben, wie oft solche Täter ausgeschafft werden. Mit dieser Motion reagierte ich auf die Diskussion im Anschluss an das Nein zur Durchsetzungsinitiative, in welcher unklar war, wie viele kriminelle Ausländer effektiv ausgeschafft würden. Es wurde der Bevölkerung versprochen dass auch mit der Ablehnung der Initiative mehr Ausländer ausgeschafft würden und dass die Härtefallklausel von den Richtern nur im absoluten Ausnahmefall angewendet wird. Dies zu überschauen oder gar zu überwachen ist aber unmöglich, wenn einem nicht die dafür notwendigen Zahlen vorliegen. Damit also die Versprechen im Abstimmungskampf nicht nur solche bleiben, wollte ich, dass das Amt für Migration und das Gericht die jeweiligen Zahlen offenlegen und sie diese in ihre Statistiken aufnehmen. In der Landratsdebatte wandelte ich die Motion in ein Postulat um, welches sodann überwiesen wurde. Bereits wenige Wochen später setzte ich mich mit dem Amt für Migration zusammen und stellte Begeisterung für meinen Vorstoss fest. Man war ihm gegenüber sehr aufgeschlossen und präsentierte mir bereits einen ersten Lösungsansatz. Dieser wurde später mit den Zahlen des Gerichts ergänzt und vervollständigt. In ihrer letzten Sitzung im September hat nun die Justiz- und Sicherheitskommission des Landrates mein Postulat als erledigt abgeschrieben und die Zahlen stehen der Bevölkerung ab kommendem Jahr auf der Homepage des Kantons Basel-Landschaft zur Verfügung.

Ich freue mich über diesen politischen Kleinerfolg und bin froh, dass die Mühlen langsam, aber gut mahlen.